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   OLG Koblenz, 06.11.2012 - 14 W 582/12   

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https://dejure.org/2012,45632
OLG Koblenz, 06.11.2012 - 14 W 582/12 (https://dejure.org/2012,45632)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 06.11.2012 - 14 W 582/12 (https://dejure.org/2012,45632)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 06. November 2012 - 14 W 582/12 (https://dejure.org/2012,45632)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwaltsgebühren im Beschwerdeverfahren der Richterablehnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwaltsgebühren im Beschwerdeverfahren der Richterablehnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Entsteht eine RA-Gebühr im Verfahren der Richterablehnung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.04.2005 - V ZB 25/04

    Erstattung von Anwaltskosten im Richterablehnungsverfahren

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.11.2012 - 14 W 582/12
    Zusätzlich ist eine auf das Verfahren bezogene Beauftragung erforderlich, die im Hinblick auf Nebenverfahren allerdings in der allgemeinen Beauftragung zur Prozessführung gesehen werden kann (BGH NJW 2005, 2233 ; a.A. allerdings N. Schneider, MDR 2001, 130, 132).

    Beschränkt sich die Tätigkeit des Anwalts dagegen auf die Entgegennahme und Weiterleitung der Beschwerdeschrift an die Partei, wird dadurch eine Gebühr nicht ausgelöst (BGH NJW 2005, 2233 ; OLG Köln, JurBüro 1986, 1663; VGH Mannheim, JurBüro 1999, 362 ; KGR 1995, 252; Mümmler, JurBüro 1991, 688).

  • OLG Koblenz, 06.08.2007 - 14 W 578/07

    Erstattungsfähigkeit der Kosten des Berufungbeklagten bei alsbaldiger

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.11.2012 - 14 W 582/12
    Nicht erforderlich ist die Einreichung eines Schriftsatzes (Senat v. 06.08.2007, 14 W 578/07 = AGS 2008, 435 ; Gerold/Schmidt, RVG , 19. Auf. 2010, Nr. 3500 VV RVG Rn. 9 und VV 3200 Rn. 20).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.01.1998 - 1 S 486/97

    Prozeßgebühr des gegnerischen Anwalts für das Beschwerdeverfahren

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.11.2012 - 14 W 582/12
    Beschränkt sich die Tätigkeit des Anwalts dagegen auf die Entgegennahme und Weiterleitung der Beschwerdeschrift an die Partei, wird dadurch eine Gebühr nicht ausgelöst (BGH NJW 2005, 2233 ; OLG Köln, JurBüro 1986, 1663; VGH Mannheim, JurBüro 1999, 362 ; KGR 1995, 252; Mümmler, JurBüro 1991, 688).
  • OLG Frankfurt, 20.12.1990 - 12 W 221/90
    Auszug aus OLG Koblenz, 06.11.2012 - 14 W 582/12
    Beschränkt sich die Tätigkeit des Anwalts dagegen auf die Entgegennahme und Weiterleitung der Beschwerdeschrift an die Partei, wird dadurch eine Gebühr nicht ausgelöst (BGH NJW 2005, 2233 ; OLG Köln, JurBüro 1986, 1663; VGH Mannheim, JurBüro 1999, 362 ; KGR 1995, 252; Mümmler, JurBüro 1991, 688).
  • OLG Stuttgart, 09.02.2015 - 8 W 54/15

    Kostenfestsetzungsverfahren: Interner Kostenerstattungsanspruch zwischen

    u.a. in NJW 2005, 2233, allein zur Erstattungsfähigkeit außergerichtlicher Kosten des Prozessgegners im Beschwerdeverfahren über die Richterablehnung dahin entschieden, dass der Gegner der ablehnenden Partei die Stellung eines Verfahrensbeteiligten hat und die Entstehung und Erstattung seiner Anwaltsgebühren im Beschwerdeverfahren sich deshalb nach allgemeinen Grundsätzen richten (vgl. auch zur Richterablehnung: OLG Dresden RdL 2006, 111; OLG Düsseldorf AGS 2009, 268; OLG Saarbrücken NJW-RR 2012, 766; OLG Stuttgart/Senat FamRZ 2014, 2018; und zur Sachverständigenablehnung: OLG Celle AGS 2008, 620; OLG Stuttgart/Senat Justiz 2009, 194; OLG Celle ZfSch 2010, 641; OLG Saarbrücken NJW-RR 2012, 766; OLG Koblenz AGS 2013, 166; je m.w.N.; in diesen Entscheidungen geht es jeweils um den Kostenerstattungsanspruch des Prozessgegners).
  • OLG Koblenz, 14.04.2015 - 14 W 233/15

    Erstattungsfähigkeit der Anwaltsgebühren im Beschwerdeverfahren der

    Nicht erforderlich ist die Einreichung eines Schriftsatzes (Senat v. 06.11.2012, 14 W 582/12 = AGS 2013, 166 = JurBüro 2013, 306; Senat v. 06.08.2007, 14 W 578/07 = AGS 2008, 435 ; Gerold/Schmidt, RVG , 19. Auf. 2010, Nr. 3500 VV RVG Rn. 9 und VV 3200 Rn. 20).

    Anders als in dem von dem Kläger zitierten Verfahren OLG Koblenz v. 06.11.2012, 14 W 582/12 hat die Beklagte hier eine die Gebühr auslösende Tätigkeit durch anwaltliche Versicherung glaubhaft gemacht im Sinne des § 104 Abs. 2 S. 1 ZPO .

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